Neue Ausbildungsordnung für den Beruf Landwirt veröffentlicht

In dieser Woche wurde die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Landwirt/Landwirtin veröffentlicht
Die Ausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin wird nach über 30 Jahren modernisiert. Die neue Ausbildungsverordnung soll am 1. August 2027 in Kraft treten und berücksichtigt neben fachlichen Grundlagen künftig stärker auch kommunikative und persönlichkeitsbildende Kompetenzen.
Seit der letzten Modernisierung im Jahr 1995 haben sich die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen und die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft deutlich verändert. Damit steigen auch die Anforderungen an den Berufsnachwuchs. Um die Ausbildung an diese Entwicklungen anzupassen, wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin grundlegend überarbeitet. Sie ersetzt die bisher geltende Regelung und schafft einen zeitgemäßen Rahmen für die Qualifizierung künftiger Fach- und Führungskräfte.
Fachwissen bleibt das Fundament
Die Vermittlung von Kompetenzen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung bleibt das Herzstück der Ausbildung. Gleichzeitig berücksichtigt die neue Verordnung stärker, welche Fähigkeiten im beruflichen Alltag zusätzlich gefragt sind. Dazu zählen insbesondere kommunikative und persönlichkeitsbildende Kompetenzen sowie der Umgang mit digitalen Technologien. Auch die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden als Bestandteile der beruflichen Handlungskompetenz verankert.
Damit trägt die Modernisierung den veränderten Anforderungen in den Betrieben Rechnung und soll angehende Landwirtinnen und Landwirte umfassend auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereiten.
Mehr Flexibilität und Offenheit für unterschiedliche Betriebsformen
Ein zentrales Ziel der Neuordnung ist es, einen technologieoffenen und verfahrensneutralen Ausbildungsstandard zu sichern. Die Ausbildung soll die Vielfalt der Landwirtschaft abbilden und unterschiedliche Bewirtschaftungsformen gleichermaßen berücksichtigen.
Auch die Struktur der betrieblichen Ausbildung wird angepasst: Statt einer Gliederung nach Ausbildungsjahren und Betriebszweigen orientiert sich die neue Verordnung künftig an Zeitrichtwerten vor und nach der Zwischenprüfung sowie an verschiedenen Einsatzgebieten aus den Bereichen Tier und Pflanze. Dadurch können betriebliche Besonderheiten und unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte flexibler berücksichtigt werden.
Praxis eng eingebunden
Die Überarbeitung erfolgte im Rahmen eines rund einjährigen Neuordnungsverfahrens unter Beteiligung von Bund, Ländern und Sozialpartnern. Die Expertise von Praktikern floss dabei ebenso ein wie die Perspektiven der Arbeitnehmerseite. Ziel war es, eine moderne, praxisnahe und zukunftsfähige Grundlage für die landwirtschaftliche Berufsausbildung zu schaffen.
WLV: Ausbildung als Grundlage für die Zukunft der Landwirtschaft
Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), begrüßt die Modernisierung: „Eine moderne und praxisnahe Ausbildung ist die Grundlage für die Zukunft unserer Landwirtschaft. Die neue Ausbildungsordnung bereitet angehende Landwirtinnen und Landwirte auf die vielfältigen Anforderungen ihres Berufs vor. Neben fundiertem Fachwissen in der Tierhaltung und im Pflanzenbau gewinnen dabei auch kommunikative und persönlichkeitsbildende Kompetenzen zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stärkt die Modernisierung die Attraktivität des Berufsbildes und schafft eine wichtige Grundlage, um unsere leistungsfähige und vielfältige Landwirtschaft in Westfalen-Lippe auch für die Zukunft gut aufzustellen.“
Mit der neuen Ausbildungsverordnung werden bewährte fachliche Grundlagen mit den Anforderungen einer modernen Agrarwirtschaft verbunden. Sie soll dazu beitragen, auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte für die Landwirtschaft zu gewinnen und die Entwicklung der Branche aktiv mitzugestalten.