Neue Bauordnung bringt spürbare Erleichterungen für Betriebe

Ab dem 01.09.2026 gelten in NRW neue Regeln im Baurecht. Für Betriebe bringen sie weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Flexibilität.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 15. Juli 2026 die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. Das Änderungsgesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Der WLV hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme eingebracht. Viele der nun beschlossenen Änderungen greifen Forderungen auf, die den Betrieben den Bau und die Weiterentwicklung ihrer Hofstellen erleichtern.
Deutlich mehr Verfahrensfreiheit
Künftig können zahlreiche Vorhaben ohne Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand.
Für landwirtschaftliche Betriebe besonders wichtig:
Folientunnel und Schutzgebäude bis 4 Meter Firsthöhe für Pflanzen und Tiere sind künftig verfahrensfrei.
Fahrsilos sowie Kompost- und ähnliche Anlagen sind ohne Größenbegrenzung verfahrensfrei.
Solaranlagen entlang von Autobahnen etc und AgriPV an Hofstellen sind künftig genehmigungsfrei. Es gibt nur noch eine Anzeigepflicht mit Wartefrist (1 Monat) sowie ein Widerspruchsrecht der Gemeinde.
Werbeschilder im Außenbereich, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, benötigen keine Baugenehmigung.
Fahrbare Verkaufsstände zur Vermarktung eigener Erzeugnisse bleiben auch dann verfahrensfrei, wenn sie regelmäßig an einem Standort genutzt werden.
Drohnenlandeplätze werden verfahrensfrei.
Füllanlagen für Kraftfahrzeuge an Tankstellen sowie Ladestationen für Elektromobilität einschließlich technischer Nebenanlagen können ebenfalls ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden.