Recht & Düngung NRW | 11. Februar 2026

Aufhebung der Düngeverordnung für NRW schafft Rechtssicherheit

Das Landwirtschaftsministerium NRW hat die Landesdüngeverordnung NRW aufgehoben. Damit entfallen die strengen Auflagen der Verordnung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober 2025 entschieden, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete auf Grundlage der bisherigen bundesrechtlichen Regeln nicht verfassungsgemäß ist. In NRW basierte die Landesdüngeverordnung auf genau dieser Rechtsgrundlage. Deshalb hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW die Landesdüngeverordnung jetzt komplett aufgehoben.

Warum ist das wichtig?

Mit der Aufhebung entfallen in NRW die Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete und damit sowohl die strengen Düngeauflagen in den roten Gebieten als auch abweichende Anforderungen in den nicht belasteten Gebieten. Landwirtinnen und Landwirte bekommen damit rechtliche Klarheit.

Was bedeutet das für Betriebe in Westfalen-Lippe?

  • Rechtssicherheit: Momentan gelten nur noch die bundesrechtlichen Mindestanforderungen der Düngeverordnung; die Landesregel ist nicht mehr anzuwenden.

  • Gewässerschutz: Betriebe sind weiterhin aufgerufen, im Interesse des Grund- und Gewässerschutzes bestmögliche Maßnahmen umzusetzen – unabhängig von der aufgehobenen Verordnung.

  • Ausblick: Jetzt ist der Bund gefragt, zügig neue Rechtsgrundlagen und Kriterien für die Ausweisung belasteter Gebiete zu schaffen.