Neuer Betriebsbegriff im Baurecht

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verunsichert die Landwirtschaft. Der WLV fordert eine schnelle gesetzliche Klarstellung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs im Baurecht neu ausgelegt. In Zukunft soll bei Genehmigungen stärker auf die tatsächliche Bewirtschaftung eines Betriebs abgestellt werden – und nicht mehr vorrangig auf einzelne genehmigte Standorte.
Auslöser war ein Genehmigungsverfahren für den Anbau von Wintergärten an Masthähnchenställen für mehr Tierwohl. Obwohl der Betrieb die Zahl der Tierplätze reduzieren wollte, entstand eine grundsätzliche Diskussion über den Betriebsbegriff im Baugesetzbuch.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Trotzdem befürchtet der WLV, dass nach dieser Entscheidung Genehmigungen für Tierwohlmaßnahmen künftig deutlich schwieriger werden könnten. Besonders betroffen wären Betriebe mit mehreren Standorten, die organisatorisch eng miteinander verbunden sind.
Bei Genehmigungen ist zukünftig nicht mehr allein auf die Genehmigungen der einzelnen Standorte abzustellen, sondern auf die tatsächliche Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs. Maßgeblich sind die konkreten betrieblichen Verhältnisse. Betriebsstätten ohne organisatorische Trennung können daher als einheitlicher Betrieb bewertet werden.
So bewertet der WLV das Urteil
Aus Sicht des WLV zeigt das Urteil vorallem eines: das geltende Baugesetzbuch unterstützt den Umbau zu mehr Tierwohl nicht ausreichend und verhindert notwendige Investitionen in eine zukunftsfähige Veredlungswirtschaft. Deshalb fordert der Verband dringend und schnell eine Ergänzung des Baugesetzbuchs mit einer eigenen Verbesserungsgenehmigung. Gleichzeitig rät der WLV, bis zur Veröffentlichung der vollständigen Urteilsbegründung keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen.
Aktuell gibt es noch keine allgemeingültigen Handlungsempfehlungen. Bis dahin muss jeder Einzelfall zunächst weiter sorgfältig geprüft werden. Erst mit den schriftlichen Urteilsgründen wird klar sein, welche Auswirkungen die Entscheidung tatsächlich auf zukünftige Bauvorhaben hat.
Tierwohl-Umbauten müssen rechtssicher umgesetzt werden können
Für den WLV ist klar: Wenn Politik und Gesellschaft mehr Tierwohl fordern, müssen Landwirtinnen und Landwirte die notwendigen Umbauten auch rechtssicher umsetzen können. Der vorliegende Fall zeigt, dass das geltende Baugesetzbuch dafür keine ausreichende Grundlage bietet. Deshalb fordert der WLV eine Ergänzung des Baugesetzbuchs um eine eigene Verbesserungsregelung.