Wiese und Weide | 15. April 2026

Verbandsinitiative gegen Jakobskreuzkraut an Straßenrändern

Jakobskreuzkraut am Fahrbahnrand (Symbolbild, KI-generiert)

Um die Ausbreitung der Giftpflanze zu bremsen, setzen sich WLV und RLV für die konsequente Pflege von Straßenrändern zum Schutz von Weideflächen und Tieren ein.

Das Auftreten von Jakobskreuzkraut hat in den vergangenen Jahren in vielen Regionen deutlich zugenommen. Besonders entlang von Straßenrändern, Böschungen und Wegrändern hat sich die Pflanze stark ausgebreitet und von dort aus in angrenzende Wiesen und Weiden.

Risikopflanze Jakobskreuzkraut

Für die Landwirtschaft stellt das Jakobskreuzkraut ein erhebliches Risiko dar, da die Pflanze giftige Pyrrolizidin-Alkaloide enthält, welche zu chronischen Leberschäden führen. Gelangt sie in Futterbestände, ist dies insbesondere für Pferde und Rinder problematisch.

WLV und RLV haben deshalb den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und den Städte- und Gemeindebund NRW angesprochen. Ziel war es, auf die Bedeutung einer Mahd von Straßenrändern vor Beginn der Blüte des Jakobskreuzkrautes (in der Regel ab Anfang Juni) hinzuweisen. Durch eine rechtzeitige Mahd kann die Samenbildung verhindert und die Ausbreitung auf landwirtschaftliche Flächen deutlich verlangsamt werden.

Mit dieser vergleichsweise einfachen Maßnahme lässt sich ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Wiesen, Weiden und der Futterqualität leisten.

Das macht Jacobskreuzkraut so gefährlich!

Die Landwirtschaftskammer warnt eindringlich vor der zunehmenden Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts (Senecio jacobaea) in Nordrhein-Westfalen. Obwohl es sich um eine heimische Pflanze handelt, tritt sie seit etwa 2004 regional stark vermehrt auf, vor allem auf extensiv genutzten Weiden, Stilllegungsflächen, Böschungen und Wegrändern. Besonders problematisch ist das Jakobskreuzkraut wegen seiner hohen Giftigkeit für Nutztiere. Bereits geringe, über längere Zeit aufgenommene Mengen können tödlich sein.

Wichtig für die Praxis ist:

  • Jakobskreuzkraut darf nicht verfüttert werden

  • Ziel jeder Maßnahme ist die Verhinderung der Samenbildung

  • Einzelpflanzen sollten vor der Blüte ausgestochen werden (mit Handschuhen)

  • Größere Bestände sind spätestens zu Blühbeginn mähen

  • der Wechsel von Mahd und Beweidung schwächt die Bestände

  • Lücken im Grünland sollten zügig nachgesät werden, um Neuansiedlungen zu verhindern.

  • Bei stärkerem Befall ist eine chemische Bekämpfung kaum zu umgehen. Vor der Anwendung sollte die Spezialberatung der Landwirtschaftskammer eingeschaltet werden.

  • Stark belasteter Aufwuchs kann sicher in der Biogasanlage verwertet werden.

Konsequente Pflege und frühes Handeln sind entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Hinweise der Landwirtschaftskammer