Verbandsinitiative gegen Jakobskreuzkraut an Straßenrändern

Um die Ausbreitung der Giftpflanze zu bremsen, setzen sich WLV und RLV für die konsequente Pflege von Straßenrändern zum Schutz von Weideflächen und Tieren ein.
Das Auftreten von Jakobskreuzkraut hat in den vergangenen Jahren in vielen Regionen deutlich zugenommen. Besonders entlang von Straßenrändern, Böschungen und Wegrändern hat sich die Pflanze stark ausgebreitet und von dort aus in angrenzende Wiesen und Weiden.
Risikopflanze Jakobskreuzkraut
Für die Landwirtschaft stellt das Jakobskreuzkraut ein erhebliches Risiko dar, da die Pflanze giftige Pyrrolizidin-Alkaloide enthält, welche zu chronischen Leberschäden führen. Gelangt sie in Futterbestände, ist dies insbesondere für Pferde und Rinder problematisch.
WLV und RLV haben deshalb den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und den Städte- und Gemeindebund NRW angesprochen. Ziel war es, auf die Bedeutung einer Mahd von Straßenrändern vor Beginn der Blüte des Jakobskreuzkrautes (in der Regel ab Anfang Juni) hinzuweisen. Durch eine rechtzeitige Mahd kann die Samenbildung verhindert und die Ausbreitung auf landwirtschaftliche Flächen deutlich verlangsamt werden.
Mit dieser vergleichsweise einfachen Maßnahme lässt sich ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Wiesen, Weiden und der Futterqualität leisten.