Bestandsregulierung Wolf | 27. März 2026

Weg für Wolfsregulierung ist frei

Der Bundesrat bestätigt die Änderung des Bundesjagdgesetzes. Für WLV-Präsident Beringmeier ist dies ein Meilenstein für die Sicherung der Weidetierhaltung.

Der WLV begrüßt diese Entscheidung des Bundesrates. Damit sind jetzt die rechtlichen Grundlagen für eine vereinfachte Entnahme von Problemwölfen sowie für die notwendige Bestandsregulierung des Wolfes geschafften. Mit dem Beschluss ist ein zentraler Schritt vollzogen, um den Schutz von Weidetieren in Deutschland nachhaltig zu stärken.

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Die Zustimmung des Bundesrates ist ein entscheidender Meilenstein für die Weidetierhaltung. Nur wenn der Wolf reguliert werden kann, ist ein dauerhaftes Nebeneinander von Weidetieren und Wolf möglich.

Hubertus Beringmeier

"Die Tierhalterinnen und Tierhalter haben lange auf diesen Moment gewartet. Jetzt müssen die Länder unverzüglich handeln. Wir brauchen einheitliche, praxistaugliche Regelungen und eine kurzfristig zu erlassende Bundesverordnung, die klare Vorgaben für Managementpläne, die Ausweisung unzäunbarer Weidegebiete und eine feste Entnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses enthält“, unterstreicht Hubertus Beringmeier.

Mit der Entscheidung sendet der Bundesrat aus Sicht des WLV ein wichtiges Signal für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Zukunft der ländlichen Räume. Die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der es ermöglicht, Problemwölfe unbürokratisch zu entnehmen und Bestände zu regulieren. Der WLV fordert nun eine einheitliche und zügige Umsetzung auf Ebene der Länder. Der Verband erwartet nun, dass die neuen rechtlichen Möglichkeiten konsequent genutzt werden, um Tierhalterinnen und Tierhalter wirksam zu entlasten.