WLV nimmt Stellung zum Änderungsentwurf

Schon in der vergangenen Woche hat der WLV die geplanten Verschärfungen für die Rinder- und Schweinehaltung kritisiert. In dieser Woche hat er ausführlich Stellung genommen.
Hier finden Sie den Artikel mit der WLV-Kritik am Änderungsentwurf zum Tierschutzgesetz. In dieser Woche hat der Verband ausführlich Stellung genommen. Die wesentlichen Positionen und Forderungen im Überblick:
Anbindehaltung
Die Übergangsfrist von 5 Jahren bis zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ist zu kurz für den geordneten strukturwandelbedingten Ausstieg aus der Milchviehhaltung oder den Umbau auf eine andere Form der Tierhaltung. Für das Gros der betroffene Betriebe (auch Kombinationshaltung) sind die Ausnahmeregelungen nicht umsetzbar. Die Frist muss daher verlängert werden.
Die Betriebsübergabe muss während der Übergangsfrist möglich bleiben.
Enthornung
Das Ende des betäubungslosen Enthornens verursacht Mehraufwand und Tierarztkosten.
Der Tierärztemangel kann zusätzliche Herausforderungen bringen.
Betäubungsloses Enthornen unter Sedation und Schmerzmittelgabe sollten möglich bleiben. Die Hornloszucht sollte durch politische Unterstützung vorangetrieben werden.
Schwänzekupieren
Die vorgesehene Regelung, dass nicht mehr als ein Drittel des Schwanzes gekürzt werden darf, muss gestrichen werden.
Die geplante Ermächtigung des Bundesministeriums, Voraussetzungen und Anforderungen bzgl. des Schwänzekupierens näher zu bestimmen, muss gestrichen werden. Darunter fällt unter anderem:
o Häufigkeit und Umfang der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungeno Inhalt und Häufigkeit der vom Tierhalter durchzuführenden Risikoanalyse
o Entsprechende Maßnahmen vorzunehmen
o Art und Weise der Durchführung der Dokumentation von Schwanz- und Ohrverletzungen
o Festlegung von Grenzwerten, einschl. ab wann und wie viele Schweine mit ungekürztem Schwanz gehalten werden müssen
o Änderung der vorzusehenden uneingeschränkten Bodenfläche bei der Haltung von Schweinen mit gekürzten Schwänzen
Kennzeichnung verendeter Tiere
Die Verpflichtung, jedes verendete Rind und Schwein unverzüglich und dauerhaft mit einer Registriernummer zu versehen, führt zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und sollte daher gestrichen werden.