WLV und DBV fordern Reform des Verbandsklagerechts

Zur 1. Lesung der Reform des Verbandsklagerechts im Bundestag drängen DBV und WLV auf einer stärkeren Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange.
Ds Verbandsklagerecht erlaubt anerkannten Umweltverbänden, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, auch wenn sie nicht selbst in eigenen Rechten verletzt sind. Dies ist relevant für landwirtschaftliche Betriebe, wenn es um Stallbauten, Erweiterungen tierhaltender Anlagen, Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht, Wasser- und Nährstoffrecht oder um raum- und naturschutzrechtlich sensible Vorhaben geht.
Das aktuelle Verbandsklagerecht führt nach den Erfahrungen vieler Betriebe zu erheblichen Verzögerungen bei betrieblichen Entwicklungen. "Investitionen werden blockiert, Existenzen gefährdet. Daher müssen die Ausschlussregelungen nachgeschärft werden. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit statt potenzieller Klageverfahren. Notwendige Investitionen in der Landwirtschaft dürfen nicht durch überzogene Klagerechte ausgebremst werden", erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet.
