Erntegutbescheinigung | 6. November 2025

Hinweise zu aktuellen Kontrollen durch die STV

Die Saatgut‑Treuhandverwaltung prüft aktuell die Angaben zur Erntegutbescheinigung. Dies sollten Sie beachten!

Laut Wahrnehmung des WLV häufen sich aktuell die Kontrollen der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) bei landwirtschaftlichen Betrieben in Westfalen-Lippe. Dies betrifft Betriebe, die nicht die vom WLV zur Verfügung gestellte Erklärung genutzt, sondern eine Erntegutbescheinigung bei der STV beantragt haben.

Im Rahmen des Antragsverfahrens für diese Erntegutbescheinigung mussten sich die Betriebe zwischen folgenden Optionen entscheiden: Entweder

  • direkt geeignete Nachweise (z. B. Rechnungen) einreichen oder

  • am Stichprobenverfahren teilnehmen.

Aktuell kommt es vermehrt zu Kontrollen im Rahmen dieses Stichprobenverfahrens. Die betroffenen Betriebe werden von der STV angeschrieben und aufgefordert, das „Flächenverzeichnis 2025 aus dem Antrag auf GAP-Direktzahlungen“ sowie ggf. zusätzliche Kaufbelege oder Rechnungen einzureichen.

Aus dem Anschreiben geht jedoch nicht eindeutig hervor, dass für die Kontrolle - statt des Flächenverzeichnisses - eine Übersicht der genutzten Flächen je Kulturart ausreichend ist.

Konkrete Schlagbezeichnungen oder weiterführende betriebliche Daten sollten geschwärzt werden.