Zusätzliche Auflagen für die Düngung vorerst ausgesetzt

In "roten" und "gelben" Gebieten gelten nach einer Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums NRW vorerst keine Zusatzauflagen mehr.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Webseite, dass das NRW-Landwirtschaftsministerium den Vollzug aller zusätzlichen Auflagen ausssetzt. Das gilt für rote und gelbe Gebiete und bis auf Weiteres.
Zitat aus der Meldung: "Die Stabsstelle Kontrolle Düngerecht wird daher die Einhaltung der Auflagen - z. B. die 20 %‑Absenkung der Düngung unter dem Düngebedarf, die Analysepflicht für Wirtschaftsdünger sowie die Schulungsnachweise nach Landesdüngeverordnung - bis auf Weiteres nicht kontrollieren oder sanktionieren."
