Düngerecht NRW | 9. Januar 2026

Zusätzliche Auflagen für die Düngung vorerst ausgesetzt

In "roten" und "gelben" Gebieten gelten nach einer Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums NRW vorerst keine Zusatzauflagen mehr.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Webseite, dass das NRW-Landwirtschaftsministerium den Vollzug aller zusätzlichen Auflagen ausssetzt. Das gilt für rote und gelbe Gebiete und bis auf Weiteres.

Zitat aus der Meldung: "Die Stabsstelle Kontrolle Düngerecht wird daher die Einhaltung der Auflagen - z. B. die 20 %‑Absenkung der Düngung unter dem Düngebedarf, die Analysepflicht für Wirtschaftsdünger sowie die Schulungsnachweise nach Landesdüngeverordnung - bis auf Weiteres nicht kontrollieren oder sanktionieren."

WLV Bild

„Die Aussetzung der zusätzlichen Düngeauflagen bringt dringend benötigte Klarheit vor der anstehenden Düngesaison. Jetzt ist wichtig, dass schnell Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe geschaffen wird.“

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Alle übrigen Regelungen der Bundes- und Landesdüngeverordnung gelten weiterhin und werden auch kontrolliert. Hierzu zählen

  • Vorgaben zur Nährstoffbilanz

  • Dokumentationspflichten

  • Sperrfristen und Abstände

Eine Entscheidung über die Aufhebung der Gebietsausweisung in NRW wird - wie nach aktuellem Stand in anderen Bundesländern auch - nach Prüfung der Urteilsgründe erfolgen.

Hintergrund

Am 24. Dezember 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausweisung der Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebiete im Rahmen der Bundesverwaltungsvorschrift (AVV GeA) nicht rechtskonform ist. Zu diesem Urteil liegt bisher lediglich eine Pressemitteilung des Gerichts vor; die schriftliche Urteilsgründe liegen noch nicht vor.