Afrikanische Schweinepest | 12. Juni 2026

1 Jahr Afrikanische Schweinepest in Westfalen-Lippe

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WLV-Präsident Beringmeier: „Anweisungen im ASP-Restriktionsgebiet Folge leisten!“

Münster <wlv> Nach ersten Fällen in Ostdeutschland im Jahr 2020, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) seit Juni 2025 auch in Nordrhein-Westfalen Realität. Am 14. Juni vergangenen Jahres wurde ein erster Fall in Kirchhundem (Kreis Olpe) bestätigt. Seither sind insgesamt 761 bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Die westfälischen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern sind weiterhin in großer Sorge um ihre Tiere. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung durchsuchen insbesondere Mitarbeitende der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) gemeinsam mit Suchhundeteams, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Einsatzkräften der jeweiligen Kreise sowie mithilfe moderner Drohnentechnik die betroffenen Gebiete. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden vor Ort, um eine möglichst wirksame Eindämmung der Tierseuche sicherzustellen. Unterstützt werden die Einsätze von Jägerinnen und Jägern, die sich mit großem Engagement um die Reduzierung des Schwarzwildbestandes kümmern. Durch das koordinierte Zusammenwirken aller Beteiligten soll eine effektive und nachhaltige Seuchenbekämpfung gewährleistet werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist ungefährlich für den Menschen. Für Schweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Neben dem direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen gilt vor allem das Verhalten des Menschen als Hauptübertragungsquelle. Anlässlich des Jahrestags des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen appelliert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) erneut an die Bevölkerung, bei Ausflügen in die Natur achtsam und verantwortungsbewusst zu handeln: „Steigende Temperaturen locken verständlicherweise wieder vermehrt Spaziergänger, Radfahrer und Ausflugsgruppen in die Natur des ländlichen Raums. Die Verantwortlichen sind bemüht, die Freizeitaktivitäten möglichst nicht einzuschränken. Deswegen ist es aber enorm wichtig, den behördlichen Anweisungen im ASP-Restriktionsgebiet Folge zu leisten, denn die Viruserkrankung verbreitet sich in NRW weiterhin. Jede und jeder Einzelne muss dazu beitragen, die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern – etwa durch sorgsamen Umgang mit Speiseabfällen, Betreten von gekennzeichneten Wegen und das Anleinen von Hunden“, unterstreicht Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes.

Der Schutz von Zäunen und das Schließen von Toren nach dem Durchqueren sind ebenfalls von großer Bedeutung. Wildschweine dürfen keinesfalls gefüttert werden und Abfälle sind ausschließlich in Mülleimern zu entsorgen. „Wir hoffen auf das Verständnis der Bevölkerung für notwendige Schutzmaßnahmen wie den Bau von Schutzzäunen und die Einrichtung von Sperrzonen, die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und zum Schutz unserer Hausschweine von großer Bedeutung sind“, so Beringmeier. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband stellt auf seiner Internetseite www.wlv.de/asp umfassende Informationen für Verbraucher zur Verfügung und liefert auch laufend aktualisierte Karten und Dokumente.