Bundesrat bestätigt: | 27. März 2026

Änderung des Bundesjagdgesetzes – Weg für Wolfsregulierung frei

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WLV-Präsident Beringmeier: „Zustimmung ist ein entscheidender Meilenstein für die Weidetierhaltung“

Münster <wlv> Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, der Änderung des Bundesjagdgesetzes zuzustimmen und damit die rechtlichen Grundlagen für eine vereinfachte Entnahme von Problemwölfen sowie für die notwendige Bestandsregulierung des Wolfes zu schaffen. Mit dem heutigen Beschluss ist ein zentraler Schritt vollzogen, um den Schutz von Weidetieren in Deutschland nachhaltig zu stärken.

„Die Zustimmung des Bundesrates ist ein entscheidender Meilenstein für die Weidetierhaltung“, erklärt Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes. „Nur wenn der Wolf reguliert werden kann, ist ein dauerhaftes Nebeneinander von Weidetieren und Wolf möglich. Die Tierhalterinnen und Tierhalter haben lange auf diesen Moment gewartet. Jetzt müssen die Länder unverzüglich handeln. Wir brauchen einheitliche, praxistaugliche Regelungen und eine kurzfristig zu erlassende Bundesverordnung, die klare Vorgaben für Managementpläne, die Ausweisung unzäunbarer Weidegebiete und eine feste Entnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses enthält“, unterstreicht Hubertus Beringmeier.

Mit der heutigen Entscheidung sendet der Bundesrat aus Sicht des WLV ein wichtiges Signal für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Zukunft der ländlichen Räume. Die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der es ermöglicht, Problemwölfe unbürokratisch zu entnehmen und Bestände zu regulieren. Der WLV fordert nun eine einheitliche und zügige Umsetzung auf Ebene der Länder. Der Verband erwartet nun, dass die neuen rechtlichen Möglichkeiten konsequent genutzt werden, um Tierhalterinnen und Tierhalter wirksam zu entlasten.