Vorschlag der EU-Kommission | 1. Februar 2024

Alternative zu geplanter GAP-Stilllegung für 4 Prozent der Ackerfläche

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WLV-Präsident Beringmeier: „Es bedarf einer Fokussierung auf produktionsintegrierte Maßnahmen, pauschale Flächenvorgaben lehnen wir ab!“

Münster <wlv> In der GAP-Förderung 2023-2027 schreibt das EU-Recht den Mitgliedstaaten im Rahmen der Konditionalität vor, einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente bereitzustellen (GLÖZ 8). Dafür gibt es bislang drei Optionen. Die zunächst von der Europäischen Kommission geplante Stilllegung für vier Prozent der Ackerfläche soll laut Informationen aus Brüssel erneut ausgesetzt bzw. durch eine zusätzliche vierte Option ersetzt werden. Gemäß dem Entwurf einer Durchführungsverordnung schlägt die EU-Kommission vor, dass Betriebe anstelle einer Stilllegung auf vier Prozent ihrer Flächen alternativ auf sieben Prozent Leguminosen (Hülsenfrüchte) anbauen oder Zwischenfrüchte zwischen zwei Hauptkulturen etablieren. Aufgrund der derzeit schwierigen Lage der Landwirtschaft teilte die Kommission am Mittwoch mit, den Landwirtinnen und Landwirten auf diese Weise Erleichterungen innerhalb der nutzungsintegrierten Vorgaben in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu bieten. Sofern die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, tritt die Regelung rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sieht darin einen ersten wichtigen Schritt für eine praktikable und nutzungsintegrierte Umsetzung der Regelungen in der GAP-Förderung. „Bei Konditionalität, den Ökoregelungen und den Agrarumweltmaßnahmen bedarf es einer Fokussierung auf produktionsintegrierte Maßnahmen. Pauschale oder prozentuale Flächenvorgaben für Brachen und Stilllegungen lehnen wir entschieden ab. Derartige Vorgaben sind aus der Zeit gefallen und passen nicht zur veränderten sicherheits- und versorgungspolitischen Situation. Auch die wachsenden Ertragsrisiken im Zuge des Klimawandels müssen viel stärker als in der Vergangenheit Berücksichtigung finden“, sagt Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes. „Grundsätzlich kommt der Entwurf zu spät, weil viele Betriebe die Anbauplanung auf ihren Ackerflächen bereits abgeschlossen haben. Für viele Betriebe bietet diese Regelung dennoch eine Chance, weil weiterhin Sommerungen ausgesät werden müssen, nachdem im Herbst und bis heute aufgrund der anhaltenden Niederschläge einige Flächen nicht bestellt werden konnten. Auch für das Thema Nachsaat bietet diese Regelung eine geeignete Alternative“, so Beringmeier weiter.

Der Bauernverband hat sich stets für eine produktionsintegrierte Umsetzung der Optionen ohne pauschale Stilllegungsvorgaben eingesetzt. Deutschland hatte sich jedoch für die nationale Umsetzung auf die Stilllegung von vier Prozent der betrieblichen Ackerfläche festgelegt und hatte diese um ackerbaulich fragwürdige Zusatzregelungen (z. B. Begrünung, Fristen) ergänzt.