Upgrade Baugesetzbuch | 22. September 2026

BauGB: Landwirtschaftsverband sieht dringenden Anpassungsbedarf

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WLV-Präsident Beringmeier: „Wir brauchen Möglichkeiten zum Stallumbau und keinen Stallstillstand!“

Münster <wlv> In dieser Woche starten die Beratungen für eine Überarbeitung des Baugesetzbuches. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) unterstreicht in diesem Kontext die baurechtlichen Anliegen der Landwirtschaft, wonach Tierwohlverbesserungsgenehmigungen für alle landwirtschaftlichen Tierarten ebenso zum Tragen kommen sollen, wie immissionsschutzrechtliche Baumaßnahmen. Die Bundesregierung hatte dies zunächst – trotz Empfehlungen des Bundesrates – abgelehnt. Nach Einschätzung des Verbandes ist es unumgänglich, Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls und des Immissionsschutzes – wie vom Bundesrat vorgesehen – im Baugesetzbuch zu verbinden.

„Bisher ist ein Stallumbau zur Verbesserung des Tierwohls nur in der Mastschweinehaltung möglich. Das möchten wir auf alle Tierarten ausweiten, um dem gesellschaftlich gewollten Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist es dringend nötig, dass auch Umbaumaßnahmen zugunsten des Immissionsschutzes genehmigungsfähig sind. Wir brauchen mit dem Baugesetzbuch Möglichkeiten zum Stallumbau und keinen Stallstillstand! Entsprechende Entscheidungen könnten unseren Betrieben endlich Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Der Bundesrat hatte hierzu bereits entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Wir fordern alle Beteiligten dazu auf, diesen Empfehlungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu folgen. Andernfalls droht die Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland“, mahnt Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen zum Baugesetzbuch.