Unverzichtbarer Weidetier-Schutz: | 6. März 2026

Bundestag stimmt künftiger Bejagung des Wolfes zu

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WLV-Präsident Beringmeier: „Unbürokratische Entnahme von Problemwölfen muss umgehend erfolgen“

Münster <wlv> Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband begrüßt die Zustimmung des Bundestages, den Wolf ins Bundesjagdgesetz zu übernehmen. Damit wird die rechtliche Voraussetzung für die Regulierung von Wölfen geschaffen, die der Verband zum Schutz von Weidetieren bereits seit Jahren fordert. Nach den gestrigen Lesungen im Bundestag steht nun Ende März die Verabschiedung des Bundesjagdgesetzes im Bundesrat an.

„Das gestrige Votum im Plenum des Bundestages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer Weidetiere. Die Regulierung des Wolfes ist unumgänglich, damit künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich ist. Im Anschluss an die Entscheidung im Bundesrat Ende März müssen einheitliche Regelungen auf Länderebene gefunden und unverzüglich umgesetzt werden. Eine kurzfristig zu erlassende Bundesverordnung muss praxistaugliche Vorgaben zur Erstellung von Managementplänen und die Ausweisung von unzäunbaren Weidegebieten enthalten, sowie eine feste Entnahmequote von 40 Prozent des Nachwuchses vorsehen. Die unbürokratische Entnahme von Problemwölfen muss umgehend erfolgen“, unterstreicht Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, die bestehenden Forderungen der Tierhalterinnen und Tierhalter.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die von den Ländern aufzustellenden Managementpläne haben keine aufschiebende Wirkung. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen.