Schadnagerbekämpfung | 13. Mai 2026

Schadnagerbekämpfung zentral für landwirtschaftliche Betriebe

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WLV warnt vor Gesundheitsrisiken und fordert praxisgerechte Regelungen

Münster <wlv> Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) unterstreicht die hohe Bedeutung einer wirksamen und fachgerechten Schadnagerbekämpfung in der Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund neuer regulatorischer Vorgaben sowie gesundheitlicher Risiken wie dem Hantavirus fordert der Verband praktikable Lösungen, die Mensch, Tier und Ernte gleichermaßen schützen. Schadnager wie Ratten und Mäuse verursachen in Privathaushalten und landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Schäden an Vorräten, Gebäuden und technischen Anlagen. Darüber hinaus stellen sie ein ernstzunehmendes hygienisches und gesundheitliches Risiko dar. Ratten können etwa 120 Infektionskrankheiten übertragen. Insbesondere die Gefahr einer Übertragung des Hantavirus durch infizierte Nagetiere rückt die Bedeutung einer konsequenten Bekämpfung zunehmend in den Fokus.

„Schadnager sind nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern auch ein relevantes Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier. Gerade mit Blick auf Infektionskrankheiten wie das Hantavirus ist eine effektive Bekämpfung ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Gesundheit“, erklärt WLV-Vizepräsident Michael Uckelmann. Mit der anstehenden Novellierung der Gefahrstoffverordnung kommen auf landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Anforderungen zu. Künftig reicht der Sachkundenachweis Pflanzenschutz nicht mehr aus, um bestimmte Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (sogenannte Antikoagulanzien) käuflich zu erwerben und anzuwenden. Zum 28. Juli 2027 ist eine spezielle Sachkunde erforderlich, die für Landwirtinnen und Landwirte in einem mehrtägigen Lehrgang mit Abschlussprüfung erworben werden muss. „Unsere Betriebe sind bereits heute sachkundig und verantwortungsvoll im Umgang mit Rodentiziden. Die zusätzlichen Anforderungen bedeuten einen erheblichen Mehraufwand – organisatorisch wie finanziell. Wir fordern, die Schulungsinhalte als Zusatzmodul an die Sachkunde Pflanzenschutz anzugliedern und den zeitlichen Umfang deutlich zu reduzieren“, so Uckelmann.

Neben dem Anwendungsverbot im Privatbereich gibt es weiterhin keine ausformulierten Vorgaben bei der Anwendung in der Landwirtschaft. So sind Schulungsumfang und -inhalte bis heute nicht final geklärt. Der WLV befürchtet, dass die neuen Regelungen zu Engpässen in der Praxis führen könnten. Sollte es landwirtschaftlichen Betrieben nicht rechtzeitig gelingen, die neue Sachkunde zu erwerben, drohen Lücken in der Schadnagerbekämpfung. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach professionellen Schädlingsbekämpfern erheblich steigen wird – ein Bedarf, den die Branche kurzfristig kaum decken kann. Zudem sind alternative Bekämpfungsmethoden wie Schlagfallen aus Sicht der Landwirtschaft nicht ausreichend. Schadnager zeigen ein ausgeprägtes Lernverhalten und umgehen solche Maßnahmen nach kurzer Zeit. „Eine professionelle und kontinuierliche Bekämpfung ist unerlässlich. Wenn landwirtschaftliche Betriebe diese Aufgabe nicht mehr selbstständig wahrnehmen können, entsteht ein ernsthaftes Risiko für Hygiene und Tiergesundheit“, betont Michael Uckelmann. „Unser Ziel muss es sein, hohen Gesundheits- und Umweltschutz mit praktikablen Lösungen für die landwirtschaftliche Praxis zu verbinden. Eine wirksame Schadnagerbekämpfung ist unverzichtbar – für die Betriebe, für die Verbraucher und für die Gesellschaft insgesamt“, unterstreicht Michael Uckelmann abschließend.