Forderung nach praxistauglichem und rechtssicherem Wolfsmanagemen

WLV-Präsident Beringmeier: „Weidehaltung für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde ist gefährdet!“
Münster <wlv> Nachdem bereits im vergangenen Jahr auf europäischer Ebene die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes durch die Berner Konvention erfolgt ist, steht der Bundestag unter Zugzwang. Wenn am morgigen Tage die zweite und dritte Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages erfolgt, könnte nun endlich der Weg geebnet werden, um mit Änderungen im Bundesjagdgesetz eine Regulierung des Wolfes bundesweit zu ermöglichen. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband weist seit Jahren auf Bundes- und EU-Ebene auf die großen Sorgen der Tierhalterinnen und Tierhalter hin, die sich mit der alleinigen Verantwortung für den Schutz und der Angst um ihre Tiere, den Folgen von Nutztierrissen sowie bürokratischen Hürden von der Politik allein gelassen sehen. Die geplante Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist aus Sicht des Verbandes ein längst überfälliger Schritt. Allein im vergangenen Jahr gab es in Nordrhein-Westfalen 69 Nachweise für Nutztierrisse durch Wölfe.
„Die morgige Entscheidung des Bundestages kann endlich den Weg ebnen für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement, durch das unsere Nutztiere wirklich geschützt werden. Andernfalls ist die gesellschaftlich gewünschte Weidehaltung für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde gefährdet. Absichtserklärungen alleine haben uns in den vergangenen Jahren überhaupt nicht weitergebracht. Daher ist die Bundesregierung nun aufgerufen, den juristischen Rahmen dafür zu schaffen, die Regulierung des Wolfes umgehend zu ermöglichen“, unterstreicht Hubertus Beringmeier das Anliegen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Westfalen-Lippe. „Das Interesse der Landwirtschaft liegt nicht primär in der Entschädigung im Falle von Wolfsrissen, sondern zuvorderst im Schutz der Nutztiere. Da die Wirksamkeit des passiven Schutzes in Frage zu stellen ist und auch mit Blick auf Topographie und Bodenbeschaffenheit die Grenzen der Umsetzbarkeit überschreitet, kann der Erhalt der Weidetierhaltung nur durch eindeutige politische Signale funktionieren. Nur mit einer entsprechenden Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung ist nach unserer Einschätzung künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich“, so Beringmeier weiter.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband fordert, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens vier zentrale Punkte zu berücksichtigen:
Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine darauf aufbauende Entnahmequote
Die Entnahme von Problemwölfen muss jederzeit und unabhängig von Schonzeit, Erhaltungszustand und Managementplänen, möglich sein
Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein regional differenziertes Bestandsmanagement
Die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich ist
Bereits im Frühjahr 2017 hatten der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE), vor dem Hintergrund der erwarteten Ausbreitung des Wolfes auch nach Nordrhein-Westfalen, eine gutachterliche Stellungnahme zur Entwicklung der Wolfspopulation in Auftrag gegeben.
In Anhörungen, Podien und Gesprächen hatte der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sich seither vehement für die notwendige Regulierung der Wolfsbestände ausgesprochen und diese Forderung gegenüber der Politik unterstrichen.