Ausnahme für Gülleausbringung auf Grünland beschlossen

Jetzt ist es offiziell: Rindergülle mit weniger als 4,6 % Trockensubstanz darf auch nach dem 1. Februar 2025 per Breitverteilung ausgebracht werden.
Diese Regelung hat das NRW-Landwirtschaftsministerium Anfang der Woche in einem Erlass verkündet.
Konkret bedeutet das:
NRW übernimmt die Ausnahme von Bayern: Landwirte dürfen Rindergülle bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % weiter mit dem Breitverteiler ausbringen.
Die Ausnahme gilt aber erst einmal befristet auf ein Jahr.
Sie gilt nur auf Grünland (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiger Ackerfutterbau) und nur für Rindergülle.
Betriebe müssen mindestens 24 Stunden vor jeder Aufbringung mit Angabe der Flächen anzeigen, dass sie die Ausnahme nutzen (formlose Anzeige online).
WLV: Regelung ist ein Erfolg für Rinderhalter
Der WLV wertet die Regelung als Erfolg für Rinderhalter insbesondere in den Mittelgebirgen. Sie hätten nun die Möglichkeit, verdünnte Rindergülle mit vorhandener Technik auszubringen und dabei die Ammoniakemissionen zu reduzieren.