Düngeverordnung | 31. Oktober 2024

Ausnahme für Gülleausbringung auf Grünland beschlossen

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Jetzt ist es offiziell: Rindergülle mit weniger als 4,6 % Trockensubstanz darf auch nach dem 1. Februar 2025 per Breitverteilung ausgebracht werden.

Diese Regelung hat das NRW-Landwirtschaftsministerium Anfang der Woche in einem Erlass verkündet.

Konkret bedeutet das:

  • NRW übernimmt die Ausnahme von Bayern: Landwirte dürfen Rindergülle bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % weiter mit dem Breitverteiler ausbringen.

  • Die Ausnahme gilt aber erst einmal befristet auf ein Jahr.

  • Sie gilt nur auf Grünland (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiger Ackerfutterbau) und nur für Rindergülle.

  • Betriebe müssen mindestens 24 Stunden vor jeder Aufbringung mit Angabe der Flächen anzeigen, dass sie die Ausnahme nutzen (formlose Anzeige online).

WLV: Regelung ist ein Erfolg für Rinderhalter

Der WLV wertet die Regelung als Erfolg für Rinderhalter insbesondere in den Mittelgebirgen. Sie hätten nun die Möglichkeit, verdünnte Rindergülle mit vorhandener Technik auszubringen und dabei die Ammoniakemissionen zu reduzieren.

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Diese Erleichterung ist ein Beispiel für eine sachorientierte praxisgerechte Handhabung von Düngeregeln. Ich danke ausdrücklich Ministerin Silke Gorißen für ihre Bereitschaft, sich den Argumenten der Landwirtschaft nicht zu verschließen.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Appell an Ministerin Gorißen für sachorientierte Entscheidung

Ende September hatte der WLV das NRW-Landwirtschaftsministerium aufgefordert, diese Ausnahme für Rindergülle nach bayerischem Vorbild zuzulassen. Er appellierte an Ministerin Gorißen, für eine praxisgerechte Lösung zu sorgen.

Bei der Vorstandssitzung des Verbandes lobte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier ausdrücklich die Bereitschaft von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen und ihrem Haus, dem bayerischen Modell zu folgen: "Diese Erleichterung ist ein Beispiel für eine sachorientierte praxisgerechte Handhabungvon Düngeregeln. Ich danke ausdrücklich Ministerin Silke Gorißen für ihre Bereitschaft, sich den Argumenten der Landwirtschaft nicht zu verschließen." Zugleich ist die Entscheidung ein Erfolg für unsere verbandliche Arbeit.

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Gülleausbringung mit Breitverteiler
Landwirte fordern Ausnahmen für Rindergülle nach bayerischem Vorbild. Sie appellieren an Ministerin Gorißen, für eine praxisgerechte Lösung zu sorgen.