Landwirtschaftliches Erbrecht | 19. November 2024

Bundestag beschließt Novelle der Höfeordnung

Der Bundestag hat der Novellierung der Höfeordnung zugestimmt. Der WLV begrüßt den Beschluss, der Generationswechsel auf den Höfen wird rechtlich abgesichert.

Am Donnerstag (14.11.2024) hat der Bundestag der Novellierung der Höfeordnung zugestimmt. Die neue Höfeordnung, die die Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Nordrhein-Westfalen regelt, kann jetzt nach Behandlung im Bundesrat zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten.

Nach dem Ende der Ampel-Koalition war die Verabschiedung im Bundestag nicht mehr sicher. Der Berufsstand hat sich in dieser Situation gegenüber Union und SPD für die Verabschiedung stark gemacht. Zuletzt billigte das Parlament mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU/CSU sowie auch FDP und des BSW die Änderung bei der Höfeordnung.

So bewertet der WLV die Entscheidung:
Eine Novellierung der bundesrechtlichen Höfeordnung ist aufgrund des Wegfalles der Einheitsbewertung ab 2025 als Bemessungsgrundlage dringend notwendig. Die Verabschiedung der Höfeordnung sorgt für Rechtssicherheit auf den Höfen. Der Generationswechsel in den vier Bundesländern, in denen die Höfeordnung zum Tragen kommt, wird nun nicht - wie befürchtet - durch Unsicherheiten über den „Hofeswert" belastet.

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