Verbände-Allianz fordert „Nationales Sonderprogramm Sauenhaltung“

Das Kernanliegen lautet: "Die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung darf nicht zu Strukturbrüchen und Wettbewerbsnachteilen führen."
Eine Verbändeallianz, bestehend aus dem Bundesverband Rind und Schwein (BRS), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), fordert ein nationales Sonderprogramm Sauenhaltung, um die Umsetzung von erheblich über das EU-Niveau hinausgehenden Regelungen für die Sauenhalter in Deutschland wirtschaftlich möglich zu machen. Ohne eine gezielte finanzielle Unterstützung drohe ein beschleunigter Strukturwandel mit einem erheblichen Verlust der inländischen Ferkelerzeugung.
Anforderungen üer dem EU-Niveau sind ohne Förderung wirtschaftlich nicht tragfähig
Mit den in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2020 geänderten Regelungen stehen die Betriebe vor erheblichen Investitionen, die in der Folge zu einem wirtschaftlich nicht tragbaren Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenmarkt führen. Bis 2029 müssen Deckzentren vollständig auf Gruppenhaltung mit erheblich höheren Platzvorgaben umgestellt werden. Im Abferkelbereich gelten ab 2036 ebenfalls deutlich ausgeweitete Platzanforderungen, um der Sau wesentlich mehr Bewegungsfreiheit zugeben. Diese Vorgaben gehen erheblich über das Niveau wichtiger europäischer Wettbewerber hinaus.
Die notwendigen Umbauten erfordern Investitionen von durchschnittlich rund 4.000 Euro je Bestandssau, ohne dass sich daraus höhere Erlöse erzielen lassen. In vielen Betrieben sind die Maßnahmen daher nur eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar. Ohne finanzielle Unterstützung drohen weitere Betriebsaufgaben und eine Verlagerung der Ferkelerzeugung ins Ausland.
Nachfolgende Eckdaten sollte das Programm einheitlich deutschlandweit erfüllen:
Zugangsmöglichkeit für alle Sauenhalter, unabhängig von der Unternehmensform, Einkommens-, Viehbesatz- und Größenbegrenzungen.
Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms darf eine Bestandserweiterung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Bereitstellung eines Förderbetrages von rund 200 Mio. Euro jährlich bis 2036. Innerhalb der Förderperiode ist die Möglichkeit zur Übertragung der Jahresrestbudgets in die Folgejahre zwingend notwendig.
Einrichtung eines Fördersatzes von rund 50 % und der Möglichkeit zur Staffelung der Förderung, abhängig vom Investitionsvolumen.
Förderzweck ist der Erhalt der Strukturen in der Sauenhaltung bei gleichzeitiger Umsetzung der TierSchNutztV (Deckzentrum und Abferkelbucht). Vor diesem Hintergrund darf eine Förderung nicht an weitere Zusatzauflagen geknüpft werden und auch die flexible Umsetzung von einzelnen Haltungsbereichen und Teilabschnitten innerhalb der Gebäude ist zu ermöglichen.
Einfache Antragstellung
Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Vorgaben der TierSchNutztV – inkl. dadurch notwendiger Umbauten der Ferkelaufzucht.