Wohnen & Saisonarbeit | 17. April 2026

WLV fordert Ausnahme beim "Gesetz für Faires Wohnen“

Das Land NRW plant neue Regeln für Wohnraum. Der WLV unterstützt das Ziel des Gesetzes, sieht aber keinen Regelungsbedarf für landwirtschaftliche Betriebe.

Mit dem Gesetz sollen bessere Standards für Unterkünfte erreicht, Missbrauch und schlechte Wohnverhältnisse verhindert werden. Dieses Ziel wird vom WLV ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig fordert der Verband, eine praxistaugliche und differenzierte Lösung zu wählen und die Landwirtschaft vom Gesetz auszunehmen.

WLV Bild

Wir fordern eine praxistaugliche, differenzierte Lösung. Es besteht für die Landwirtschaft kein Regelungsdefizit!

Unsere Betriebe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen und kommen ihrer Verantwortung seit vielen Jahren nach. Landwirtschaftliche Unterkünfte unterliegen bereits heute klaren rechtlichen Standards und wirksamer Kontrolle.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Unterbringung von Saison-Arbeitskräfte heute schon klar geregelt

Unterkünfte für Saison-Arbeitskräfte sind heute schon auf landwirtschaftlichen Betrieben geregelt. Sie sind genehmigt und müssen klare Vorgaben erfüllen. Die Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert, unter anderem durch Bezirksregierungen oder Zoll.

Für Betriebe in Westfalen-Lippe geht es um Planungssicherheit. Viele Höfe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen und stellen Unterkünfte bereit. Neue, zusätzliche Vorgaben könnten:

  • bringen mehr Bürokratie

  • erschwerren Investitionen

  • stellen bewährte Strukturen infrage.

Der WLV warnt zudem davor, landwirtschaftliche Unterkünfte mit gewerblicher Wohnraumnutzung gleichzusetzen.