Wolfsmanagement | 3. Dezember 2024

Schutzstatus des Wolfs kann herabgesetzt werden

WLV: Weg für ein Bestandsmanagement ist frei, jetzt müssen die Gesetze angepasst werden!

Am Dienstag (03.12.2024) haben die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Berner Konvention zum Schutz europäischer Wildtiere in Straßburg entschieden, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Dies ist die Voraussetzung, damit entsprechende EU-Gesetze hin zu einem Bestandsmanagement des Wolfes geändert und anschließend auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden können.

Der WLV hatte seit Jahren auf Bundes- und EU-Ebene auf die großen Sorgen der Tierhalterinnen und Tierhalter hingewiesen, die sich mit der alleinigen Verantwortung für den Schutz ihrer Tiere, der Angst, den Folgen von Nutztierrissen sowie bürokratischen Hürden von der Politik allein gelassen fühlen.

"Endlich ist der Weg frei für ein Wolfsmanagement"

„Die heutige Entscheidung der Berner Konvention ebnet endlich den Weg für ein Bestandsmanagement des Wolfes, das schon lange überfällig war und Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes Wolfsmanagement durch Regulierung auch auf nationaler und Landes-Ebene überhaupt umgesetzt werden kann“, sagt Bernd Eichert, Wolfsbeauftragter im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. „Insbesondere Umweltministerin Steffi Lemke und auch die künftige Bundesregierung sind dringend gefragt, auf europäischer und nationaler Ebene auf die Änderung der entsprechenden Gesetze für ein Bestandsmanagement von Wölfen hinzuwirken“, so Eichert weiter.

Der günstige Erhaltungszustand ist erreicht, jetzt geht es um die Kontrolle der Wolfsbestände!

Trotz erheblicher Anstrengungen der westfälisch-lippischen Tierhalterinnen und Tierhalter, im Sinne des Herdenschutzes insbesondere Schutzzäune zu errichten und Wachhunde einzusetzen, ist seit mehreren Jahren eine kontinuierlich steigende Anzahl an Nutztierrissen zu beobachten. Das Interesse der Landwirtschaft liegt nicht primär in der Entschädigung im Falle von Wolfsrissen, sondern zuvorderst im Schutz der Nutztiere.

„Beim Wolf sind alle Kriterien zur Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands als erfüllt anzusehen und die Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement gegeben. Nur mit einer entsprechenden Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung ist nach unserer Einschätzung künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringeier in Münster.

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